Ist das Vermögen der Ehegatten ungleich verteilt, kann im Erbfall eine erhebliche Erbschaftsteuerlast entstehen. Auch eine lebzeitige Vermögensübertragung bietet nur begrenzten Spielraum und lässt möglicherweise wertvolle Erbschaftsteuerfreibeträge ungenutzt.
Bei ungleichen Vermögensverhältnissen kann gegebenenfalls eine Güterstandsschaukel Abhilfe schaffen.

Dies verdeutlicht folgendes Beispiel:
Ausgangssituation
ElternteilA/Ehegatte A: ElternteilB/Ehegatte B:
Vermögen 2 Mio. EUR vermögenslos

Kind 1 Kind 2
Schenkung i.H.v. Schenkung i.H.v.
400.000 EUR steuerfrei 400.000 EUR steuerfrei
Vorausgesetzt es gab keine Vorschenkungen, so können in diesem Fall insgesamt lediglich 800.000 EUR erbschaftsteuerfrei auf die Kinder übertragen werden. Erst nachdem der Erbschaftsteuerfreibetrag nach 10 Jahren wieder auflebt, kann erneut Vermögen erbschafts- und schenkungssteuerfrei von Elternteil A an die Kinder übertragen werden. Der Erbschaftsteuerfreibetrag, den jedes Kind gegenüber dem Elternteil B hat, verpufft, da B vermögenslos ist.
Geht man davon aus, beide Ehegatten starten vermögenslos in die Ehe, Ehegatte A erwirtschaftet 2 Mio. EUR innerhalb der Ehe und Ehegatte B hat in der Ehe nichts erwirtschaftet, so betrüge sein Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber Ehegatte A bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft 1 Mio. EUR. In diesem Fall könnte eine Güterstandschaukel dabei helfen, das Vermögen gleichmäßiger zwischen den Ehegatten zu verteilen und anschließend das Vermögen an die Kinder zu übertragen. Dies hätte den Vorteil, dass auch der Erbschaftsteuerfreibetrag der Kinder (von je 400.000 EUR) gegenüber dem Elternteil B ausgenutzt werden könnte.
Eine Güterstandsschaukel würde bedeuten, dass die Ehegatte mittels Ehevertrag zunächst aus dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung wechseln und anschließend – ggf. nach Verstreichen einer Wartefrist – wieder erneut mittels Ehevertrag in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft wechseln. Wichtig zu wissen ist, dass die Entstehung des Zugewinnausgleichsanspruch die tatsächliche Beendigung der Zugewinngemeinschaft (in diesem Fall durch Ehevertrag) voraussetzt – nur in diesem Fall wird die Zahlung auch steuerlich anerkannt.
Eine Güterstandsschaukel könnte nun wie folgt ablaufen:
1. Schritt
Ehegatte A: Ehegatte B:
Vermögen 2 Mio EUR vermögenslos
![]()
Ausgleich Zugewinnausgleichsanspruch
i.H.v. 1 Mio. EUR
2. Schritt
Elternteil/Ehegatte A: Elternteil/Ehegatte B:
Vermögen 1 Mio. EUR Vermögen 1 Mio. EUR
Kind 1 Kind 2 Kind 1 Kind 2
Schenkung i.H.v. Schenkung i.H.v. Schenkung i.H.v. Schenkung i.H.v.
400.000 EUR 400.000 EUR 400.000 EUR 400.000 EUR
steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerfrei
Ist eine Güterstandsschaukel die richtige Lösung für mich?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, hängt sie doch von den individuellen Lebensverhältnissen der Parteien ab. Steuerlich kann diese sinnvoll sein. Dies ist jedoch nur ein Aspekt, der berücksichtigt werden sollen. Mit dem Wechsel des Zugewinns gehen immer auch zivilrechtliche Konsequenzen für die Ehe mit einher und sollte daher gut überlegt sein.
Aus steuerlicher Perspektive kann die Güterstandsschaukel jedenfalls eine Form der cleveren Nachfolgegestaltung sein.
Der nächste Schritt
Brauchen Sie Hilfe bei der Planung einer Güterstandsschaukel? Wir beraten Sie nicht nur in Mainz, Nieder-Olm, Alzey, sondern mithilfe von Teams- und Zoomvideocalls auch völlig unabhängig von Ihrem Wohnort! Falls Sie sich für eine Beratung interessieren, vereinbaren Sie doch gerne gleich einen Termin.