Je höher das Vermögen ist, desto schwieriger wird es, dieses ohne erhebliche Erb- und Schenkungsteuer an seine Familienangehörigen zu übertragen. Durch die Nutzung der Güterstandsschaukel (Aufgabe des gesetzlichen Güterstands, Beendigung der Zugewinngemeinschaft, daher Anspruch des Ehegatten, der weniger Zugewinn in seinem Eigentum verzeichnete als der andere Ehegatte) können Freibeträge an Kinder annähernd verdoppelt werden und der Ehegatte zahlt zunächst einmal gar keine Steuer, denn der Ausgleich des Zugewinns ist komplett von der Schenkungsteuer befreit.