Vertrauensvolle Zusammenarbeit unter Steuerberater/Innen

Kollegiale Entlastung Durch Spezialwissen & projektbezogene Unterstützung

Fachunterstützung für Steuerberater/innen – Auftragsübernahme bei Kryptowährungen, Erbschaftsteuer & komplexen Mandaten

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Wir Steuerberaterinnen und Steuerberater tragen täglich eine enorme fachliche Breite – oft vergleichbar mit einem Hausarzt, der zugleich Kardiologe, Orthopäde und Neurologe sein müsste. Der Anspruch, „alles zu können“, wird zunehmend unhaltbar – sowohl fachlich als auch wirtschaftlich. Spezialisierte Recherche, Fortbildung und haftungsintensive Einzelfragen bleiben oft unbezahlt

Auftragsübernahme & Kollegiale Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Gerade bei komplexen Fällen, die zuvor bereits steuerliche Beratung benötigt haben, zeigte sich, dass Anfragende bereits kompetent vertreten wurden. Kommt ein Spezialthema auf, ist dies häufig nur ein einmaliger Auftrag, welcher zeitintensiv und letztendlich meist nicht wirtschaftlich für generalistisch aufgestellte Kanzleien lösbar ist. Da drängte sich uns der Gedanke auf, dass wir mit unserem Schwerpunkt auf Kryptowährungen, Erbschaftsteuer und Erbrecht auch kollegial unterstützen können. Schließlich ist es in einem solchen Fall gar nicht nötig bzw. sinnvoll, ein Mandat komplett zu übertragen. Stattdessen ergab sich aus der Erfahrung heraus der Workaround, dass unsere Kanzlei einfach lediglich hinsichtlich des konkreten Spezialfalls mandatiert wird.

Zeiteffiziente Bearbeitung bei vollem Mandatsschutz

Unserer Erfahrung nach führt das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater/innen und Mandanten dazu, dass eine Geschäftsbeziehung meist viele Jahre besteht und nur in Ausnahmefällen Wechsel vorgenommen werden. Allein z.B. wegen der Abbildung der Transaktionen von Kryptowährungen in der Buchhaltung insgesamt den/die Steuerberater/Steuerberaterin zu wechseln, ist also mit einer nachvollziehbaren Hemmschwelle verbunden. Ähnlich ist es bei einem Einkommensteuer-Mandat, welches möglicherweise seit vielen Jahren betreut wird, nun aber Beratungsbedarf hinsichtlich der vorweggenommenen Erbfolge mit komplexer Immobilienstruktur besteht.

Hier kommen wir ins Spiel! Wir unterstützen gerne. Konkret geht es uns dabei nicht um die Aquirierung von Mandaten, sondern vielmehr die gezielte Unterstützung mit unseren Kompetenzen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir uns gut mit unseren Berufskollegen/Berufskolleginnen abstimmen und für unsere gemeinsamen Mandanten optimale Ergebnisse erzielen!

Es ist kein vollständiger Mandatswechsel nötig!

Kooperation statt Wettbewerb:

Aus privatem Interesse war ich in Kryptowährungen früh selbst investiert und habe bereits 2017 die ersten Steuererklärungen mit Bezug zu Kryptowährungen erstellt. Daraufhin ergab sich Beratungsbedarf zunächst in meiner bisherigen Mandantschaft. Anschließend weitete sich dieser insoweit aus, dass gezielt von Neumandanten und auch anderen Kanzleien Anfragen und Aufträge in diesem Zusammenhang eingingen. In der Absicht, möglichst vielen Betroffenen Hilfestellung zu geben, habe ich auf dem Youtube-Kanal „Blocktrainer“ bereits im Jahr 2020 ein Interview zur Besteuerung von Kryptowerten aufgenommen. Ähnlich war es mit dem Thema Erbschaftsteuer. Aus privatem Interesse am Thema Immobilienbewertung über das Studium und meine Masterarbeit arbeitete ich mich immer tiefer in diese spannende Materie ein. Meine Frau unterstützt mich tatkräftig als Rechtsanwältin in erbrechtlichen Themen. Inzwischen beschäftigen wir auch mehrere erfahrene Mitarbeiter, die ähnlich wie ich selbst auch von privatem Interesse angetrieben mit Leidenschaft diese Themen als Schwerpunkt bearbeiten. Wie kann ich Sie unterstützen? Gerne können Sie uns dazu über das Kontaktformular oder telefonisch (06136 923960) erreichen und wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

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