Kryptowährungen im Betriebsvermögen Bzw. einer GmbH? Wir kümmern uns um Ihre Buchhaltung!

Effizient und steueroptimiert dank unserer Bewährten Vorgehensweise!

Von Bitcoin Über Ethereum bis hin zu Nfts – Fachkundige Buchhaltung für Ihr Krypto-Vermögen

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Kryptowährungen im Privatvermögen sind steuerlich bereits eine Herausforderung.

Besonders komplex wird es bei Kryptowährungen im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder in Kapitalgesellschaften wie z.B. GmbHs.

Dabei geht es nicht nur um die Annahme von Kryptowährungen als Bezahlmöglichkeit sondern auch um Kapitalgesellschaften, die rein zur Vermögensverwaltung gegründet wurden.

Handelt man mit Kryptowährungen im Betriebsvermögen, muss jeder einzelne Geschäftsvorfall erfasst werden. Einnahmen, die in Kryptowährungen erhalten werden, müssen in Euro umgerechnet und entsprechend gebucht werden. Der ermittelte Betrag zählt als Betriebseinnahme und unterliegt je nach Art der erbrachten Leistung möglicherweise der Einkommensteuer sowie Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer.

Im Privatvermögen muss auch jeder Vorgang mit Kryptowährungen für das Finanzamt aufbereitet werden, jedoch müssen bei der Buchhaltung sogenannte Buchungssätze erstellt werden. Diese „Übersetzung“ von Krypto-Vorgängen in eine seit Jahrzehnten etablierte „Buchhaltungssprache“ führt dazu, dass aus einem vermeintlich unkomplizierten Vorgang 3-4 Buchungssätze erstellt werden müssen. Bedenkt man, dass erfahrene Investoren schnell 50.000 Vorgänge mit Kryptowährungen im Jahr produzieren, kann man sich leicht ausrechnen, wie umfangreich eine solche Buchhaltung wird. Diese ist unmöglich manuell zu erstellen und es benötigt Erfahrung und technisches Verständnis zur Verarbeitung.

Warum ist eine solche vermögensverwaltende GmbH Bzw. Kapitalgesellschaft sinnvoll?

 

Das Handeln von Kryptowährungen in einer GmbH bietet steuerliche Vorteile. Gerade wenn das Anlageziel kurzfristiges an- und verkaufen ist. Bei Käufen und Verkäufen, bei denen die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt wären auf privater Ebene bis zu 45 % Einkommensteuer möglich.

Wird dies dagegen in einer GmbH durchgeführt unterliegen die Gewinne lediglich einem Steuersatz von ca. 30 %, welcher sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammensetzt. Außerdem können Verluste einfacher steuerlich genutzt werden. Gewinne können zudem strategisch ausgeschüttet oder im Unternehmen gehalten werden, um langfristig Vermögen aufzubauen. Dadurch lassen sich auf privater Ebene Steuerlasten optimieren und eine nachhaltige Wachstumsstrategie entwickeln. Neben steuerlichen Vorteilen ist so ein gemeinsames Investment durch mehrere Gesellschafter möglich, eine private Bereicherung kann durch Gründung einer Stiftung vermieden werden und Vermögenswerte geschützt werden (Asset-Protection).

Die Herausforderungen der Krypto-Buchhaltung:

Alle Trades Krypto in Krypto müssen in Euro umgerechnet werden.

Klassische Buchhaltungssoftware ist meist nicht gut angepasst an Kryptowährungen.

Krypto Tracking-Tools sind eher für die Erfassung im Privatvermögen und damit nicht darauf ausgelegt eine Buchhaltung damit abzubilden.

Erhaltene Airdrops müssen bewertet werden. Dies erfordert technisches Verständnis und Erfahrung mit der Materie.

Aufgrund der oft hohen Anzahl an Transaktionen: Standard-Buchhaltungsprogramme stoßen bei der Verarbeitung von Kryptotransaktionen oft an ihre Grenzen.

Masternodes und Staking müssen entsprechend ihrer steuerlichen Behandlung korrekt verbucht werden.

Es müssen laufende Änderungen der Rechtsprechung sowie der Schreiben des Bundesfinanzministeriums beachtet werden.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Investments in Kryptowerte nicht nur korrekt, sondern auch steuerlich vorteilhaft ist. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung!

Service Auch Von Kanzlei zu Kanzlei

Oft ist der Fall, dass gerade schon länger bestehende Unternehmen bereits eine steuerliche Beratung für die allgemeinen Geschäftsvorfälle beschäftigen. Allein wegen der Abbildung der Krypto-Transaktionen in der Buchhaltung insgesamt den/die Steuerberater/Steuerberaterin zu wechseln, ist mit einer nachvollziehbaren Hemmschwelle verbunden.

Hier kommen wir ins Spiel! Wir unterstützen gerne. Konkret geht es uns dabei nicht um die Aquirierung von Mandaten, sondern vielmehr die gezielte Unterstützung mit unseren Kompetenzen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir uns gut mit unseren Berufskollegen/Berufskolleginnen abstimmen und für unsere gemeinsamen Mandanten optimale Ergebnisse erzielen!

Es ist also kein vollständiger Mandatswechsel nötig, wenn Sie uns hinsichtlich der Krypto-Buchhaltung beauftragen möchten. Wir können völlig unproblematisch nur den Kryptoteil der Finanzbuchhaltung übernehmen und diesen Teil im Datev-pro Format o.ä. für Ihre steuerliche Vertretung bereitstellen. Kollegial und mit klar geregelter Zuständigkeit.

Wir garantieren Mandatsschutz und verstehen uns als Full-Service-Dienstleister für den von uns übernommenen Bereich. Und wir haben Erfahrung darin, dies auch entsprechend mit dem Finanzamt zu kommunizieren.

Das bedeutet, wir schließen unseren Aufgabenbereich vollumfänglich ab und erstellen Jahreabschlussumbuchungen, klären etwaige Fehlermeldungen in der elektronischen Bilanz und stehen dem Finanzamt und Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Ihr Schlüssel zu steuerlichen Vorteilen

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Einfache Prozesse

Trotz komplexer Sachverhalte gestalten wir unsere Abläufe so einfach wie möglich für Sie.

Erfahrung

Durch zahlreiche bearbeitete Fälle bundesweit haben wir wertvolle Kenntnisse gesammelt, die Ihnen zugutekommen.

Transparente Honorargestaltung

Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Gebühren.

Ihr Ansprechpartner:

Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie rechtssicher und steuerlich optimiert handeln. Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess und bieten Ihnen fundierte Lösungen. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung für eine präzise und verlässliche Beratung. Gerne können Sie uns dazu über das Kontaktformular oder telefonisch (06136 923960) erreichen und wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Rechtssichere Lösungen

Digitale Zusammenarbeit

Transparentes Honorar

Wir helfen Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an!

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