Vermögensverwaltende GmbHs

Kryptowährungen im Betriebsvermögen

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Investitionen in Kryptowährungen lassen sich optimal über eine vermögensverwaltende GmbH realisieren, da hier ein attraktiver Steuersatz von rund 30 Prozent gilt. Diese Struktur ist besonders vorteilhaft für kurzfristige Anlagestrategien oder bei einer Vielzahl an Krypto-Einnahmen und -Ausgaben. Die Erfassung aller Transaktionen in der Buchhaltung kann herausfordernd sein, da alle Trades und Zuflüsse genau erfasst werden müssen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie von der Gründung bis zum Jahresabschluss, damit Sie sich auf Ihre Investments konzentrieren können.

Ihre Vorteile:

Krypto im Betriebsvermögen

Viele Investments in Kryptowährungen spielen sich im Privatvermögen ab. Dies hat durchaus seine Vorteile. Schließlich ist es nach aktueller Rechtslage so, dass Kryptowährungen nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei verkauft werden können.

Aber gerade bei anderen Investmentstrategien als nur „buy and hold“ wird der dabei erzielte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % besteuert. Kapitalgesellschaften wie beispielsweise eine GmbH zahlen jedoch unterm Strich insgesamt nur ca. 30 % Steuer.

Da erscheint es doch naheliegend, kurzfristigere Investmentstrategien besser im Rahmen einer GmbH durchzuführen. Hierzu bietet sich die Gründung einer sogenannten „vermögensverwaltenden GmbH“ an.

Die Herausforderung: Eine GmbH hat zwar insgesamt einen geringeren Steuersatz, jedoch muss im Betriebsvermögen der GmbH jeder Trade, Zufluss etc. in der Buchhaltung der GmbH erfasst werden.

Hierbei gibt es einiges zu beachten. Gerade durch die Regulierungsversuche des Bundesministeriums für Finanzen besteht nach wie vor in vielen Fällen auf den ersten Blick zunächst Unklarheit. Und eine Krypto-Buchhaltung kann ohne weiteres 50.000 Buchungssätze oder mehr umfassen.

Unser erfahrenes Team weiß, worauf es ankommt. Wir beraten und begleiten von der Gründung bis zum Jahresabschluss.

Wir helfen Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an!

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