Wenn ein Erblasser einem Dritten ein widerrufliches Bezugsrecht hinsichtlich der Todesfallleistung einer von ihm abgeschlossenen Versicherung einräumt, kann dies zu einem komplexen Rechtsstreit führen. Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Köln, Urteil vom 27.09.2022, Aktenzeichen 8 O 165/22, bietet Einblicke in einen solchen Fall und verdeutlicht die rechtlichen Aspekte, die bei der Frage der Berechtigung an der Versicherungsleistung eine Rolle spielen.
Im vorliegenden Fall schloss der Erblasser mehrere kapitalbildende Versicherungen ab, darunter eine Riester-Rentenversicherung, bei der er die Beklagte als alleinige Bezugsberechtigte einsetzte. Nach seinem Tod beanspruchten die Klägerinnen, seine Erbinnen, die Auszahlung der Versicherungssumme und forderten die Beklagte dazu auf, sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abzutreten. Die Beklagte erhielt jedoch bereits vor dieser Aufforderung die Versicherungssumme von der Versicherungsgesellschaft.
Das Gericht entschied zugunsten der Klägerinnen und verpflichtete die Beklagte, den Betrag an diese zurückzuerstatten. Entscheidend dabei war, dass die Klägerinnen das Schenkungsversprechen des Erblassers gegenüber der Versicherungsgesellschaft widerrufen hatten, bevor diese die Versicherungssumme an die Beklagte auszahlte. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte die Versicherungssumme ohne Rechtsgrund erlangt hatte, da kein Schenkungsvertrag zwischen ihr und dem Erblasser zustande gekommen war.
Interessanterweise wurde auch diskutiert, ob ein Schenkungsvertrag bereits zu Lebzeiten des Erblassers existierte. Die Beklagte behauptete, der Erblasser habe ihr gegenüber erklärt, dass er sie im Falle seines Todes finanziell bedenken werde. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Erklärung nicht ausreichte, um einen wirksamen Schenkungsvertrag zu begründen, da der Gegenstand der Zuwendung nicht klar definiert war.
Insgesamt verdeutlicht dieses Urteil die Komplexität von Rechtsstreitigkeiten um das Bezugsrecht von Versicherungen im Todesfall. Es unterstreicht die Bedeutung klarer rechtlicher Vereinbarungen und zeigt, dass selbst mündliche Absprachen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Bezugsberechtigten sorgfältig geprüft werden müssen, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.