Formen der Nachlassverbindlichkeiten

Formen der Nachlassverbindlichkeiten sind entscheidend, um den tatsächlichen Vermögenswert zu ermitteln, der auf die Erben_innen übergeht. Sobald der tatsächliche Vermögensanfall feststeht, werden verschiedene abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt.

Dabei werden drei Arten unterschieden:

1. Erblasserschulden

Diese entstehen aus den Verbindlichkeiten des Verstorbenen und werden vom Vermögensübergang auf die Erben übernommen.

Typische Beispiele sind Darlehensverbindlichkeiten oder offene Rechnungen.

2. Erbfallschulden

Diese entstehen durch den Erwerb von Vermögen durch den Tod einer Person.

Darunter fallen Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilanspruch.

3. Sonstige Nachlassverbindlichkeiten

Hierunter fallen verschieden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Todesfall anfallen. Dazu gehören Ausgaben für die Todesanzeige, Beerdigung, ein angemessenes Grabdenkmal sowie Grabpflegekosten.

Auch die Kosten für die Abwicklung des Nachlasses, wie etwa die Todeserklärung, Testamentseröffnung und Notar, Anwalts- oder Steuerberaterkosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung, fallen hierunter.

Für die sonstigen Nachlassverbindlichkeiten wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.300€ gewährt. Wird ein höherer Betrag nachgewiesen, kann dieser abgezogen werden.

Erbfallschulden und Erblasserschulden können zusätzlich zu diesem Pauschalbetrag abgezogen werden und sind nicht davon betroffen.

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Sabrina Bildhauer

Sabrina Bildhauer ist Betriebswirtin und angehende Bilanzbuchhalterin in der Kanzlei Freber und Partner. Für Sie steht steht eine fortlaufende Weiterbildung rund um alle steuerlichen Themen an erster Stelle. Mit großem Interesse verfolgt Sie das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und verfasst dazu unsere Blogbeiträge.

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