Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Erbschaft- und Schenkungsteuer-erklärungen

Mithilfe eines bewährten Prozesses erstellen wir routiniert Ihre Steuererklärungen aufgrund von Erbschaft oder Schenkung. Informieren Sie sich gerne auf dieser Seite zu diesem Service!

Vorgehensweise der Erstellung von Erbschaft- und Schenkung-steuererklärungen:

Um Ihnen eine bessere Vorstellung über die Art und Weise des Ablaufs einer Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung geben zu können, listen wir folgend die Meilensteine des Auftrags auf:

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Kennenlerntermin

In einem unverbindlichen Termin haben Sie die Gelegenheit, sich vorzustellen und lernen dabei Dana Freber oder Dominik Freber persönlich kennen. Auch steigen wir gemeinsam in diesem Gespräch bereits kurz in die Vorfälle ein und wir geben Ihnen ein erste Einschätzung über das Honorar für die Erklärungserstellung. Dieser Termin ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Kennenlerntermine für den Bereich ErbSt und SchenkSt können Sie gerne per Mail anfragen (info@stb-freber.de), telefonisch vereinbaren (06136 923960) oder ganz bequem selbst auswählen und vereinbaren. Der Termin selbst kann wiederum telefonisch, per Zoom, per MS Teams sowie selbstverständlich persönlich in unseren Kanzleiräumen in Nieder-Olm stattfinden. Die folgenden Schritte können direkt mit diesem Termin verbunden werden. Ganz einfach geht es um mit unseren Terminplanungstool. 

Sofern die Zusammenarbeit für beide Parteien gewünscht ist, erstellen wir im nächsten Schritt die Unterlagen, die zur Mandatierung nötig sind. Der Steuerberatungsvertrag regelt den rechtlichen Rahmen für beide Seiten. Mithilfe der Vergütungsvereinbarung schaffen wir größtmögliche Transparenz im Bereich des Honorars. Es bleibt Ihnen vorbehalten, ob wir für den Erklärungsteil mit einer Pauschale arbeiten möchten oder mit der Vergütungsverordnung. Hintergrund: Angehörige der steuerberatenden Berufe müssen grundsätzlich nach dem Gesetz abrechnen. Auch Notare_innen, Rechtsanwälte_innen und Ärzte_innen haben jeweils ein eigenes Gesetz, nach dem sich ihre Rechnungspositionen ermitteln. Im Vergleich zu den anderen Berufsgruppen haben Steuerberatende teils einen großen Rahmen.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Gem. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV beträgt das Honorar für eine Erbschaftsteuererklärung (ohne die gesonderte Bewertung für bswp. eine Immobilie) mit einem Erbe von einer Million EUR gem. der sog. Mittelgebühr 2.603,40 EUR netto (d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%). Eine Abrechnung ist jedoch zwischen 867,80 EUR und 4.339,00 EUR (jeweils netto) möglich. Je nach Qualität, Quantität und weiteren Bedingungen kann somit das Honorar somit fast das Fünffache betragen. Obwohl die meisten Fälle per Mittelgebühr zu erledigen sind, wünschen sich manche Mandanten die volle Kostenkontrolle. Der Abschluss eines Pauschalbetrags ist die Möglichkeit, diesen Wunsch zu erfüllen. Folgendes ist jedoch zu beachten. Das Pauschalhonorar empfiehlt sich nur bei Standardfällen. Weiterhin sollte bedacht werden, dass das Pauschalhonorar oftmals über der Mittelgebühr liegen wird denn es enthält einen (Un-)Sicherheitszuschlag für unvorhergesehene zusätzliche Arbeitszeiten.

Schließlich wird noch eine Vollmacht erstellt, die unsere Kanzlei dazu legitimiert, Sie vor den Behörden zu vertreten.

Als eigener Termin oder aber auch direkt im Anschluss an das Kennenlernen sowie die Vertragsunterzeichnung besprechen wir den Fall en detail. Weiterhin geben wir Ihnen Checklisten zur Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung sowie eine Liste an einzureichenden Informationen für die Erklärung sowie die Feststellung etwaiger Immobilien bzw. Unternehmen oder Beteiligungen an diesen mit, die Sie in der Folge ausfüllen. Der Daten- und Informationsaustausch erfolgt per modernen digital ausfüllbaren Checklisten sowie über eine gemeinsam nutzbare Cloud (Addison OneClick). OneClick steht Ihnen für die Zeit der Zusammenarbeit kostenfrei zur Verfügung. Wir arbeiten hier medienbruchfrei und datenschutzkonform.

In diesem Schritt informieren wir Sie über mögliche Optimierungsmöglichkeiten. Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und das Ausschlagen des Erbes sind hier nur einige Möglichkeiten. Hier profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz und der angeschlossenen Rechtsabteilung sowie einem kurzen Dienstweg an ein Nieder-Olmer Notariat, mit dem wir regelmäßig in engem Kontakt stehen. Übrigens ist dieser Service der proaktiven Suche und Ansprache bei möglichen Steuerersparnissen für Sie absolut kostenneutral. Lediglich im Fall, dass die Umsetzung der Maßnahme weitere Zeiten benötigt, würde dies gesondert abgerechnet werden. Jedoch sind hier erfahrungsgemäß super Kosten-Nutzen-Verhältnisse zu erreichen.

Die Besprechung zum Ende der Fallbearbeitung findet wiederum digital, telefonisch oder am liebsten persönlich statt. Vorher übermitteln wir Ihnen jedoch bereits das Arbeitsergebnis, sodass Sie sich selbst erst einmal damit beschäftigen und Fragen vorbereiten können falls Sie das wünschen.

Nach der Besprechung unterschreiben Sie die Erklärung und wir übernehmen den Versand an die Finanzverwaltung.

Nachdem der Fall beim Finanzamt eingereicht wurde, vergehen meist Wochen bis Monate. Das Amt meldet sich dann mit Rückfragen zurück, die wir für Sie beantworten, oder erlässt gleich den fertigen Bescheid. Wir prüfen folgend den Bescheid und melden uns mit dem Ergebnis bei Ihnen zurück. Entweder entspricht der Bescheid unserer Prognose oder er weicht ab. Im Falle der Abweichung geben wir Ihnen die Einschätzung über Kosten, Nutzen und Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfsverfahrens. Sie entscheiden, ob und wie es weitergeht.

Nun ist ein guter Zeitpunkt, weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten. Durch die Erstellung der Erklärung haben wir aktuelle Werte zumindest von Teilen des Familienvermögens. Für die Erstellung eines auf die Steuer abgestimmtes Testaments oder die Einleitung von Maßnahmen zur vorweggenommenen Erbfolge wäre nun ein günstiger Zeitpunkt.

Sollten Sie weitere Fragen zur Vorgehensweise der Erkärungserstellung haben, melden Sie sich gerne per Mail (info@stb-freber.de) oder telefonisch (06136 923960) bei uns!

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