Die Krypto-Güterstandsschaukel

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Vor einigen Monaten schrieb meine Partnerin Rechtsanwältin Dana Freber einen spannenden Artikel über die (Krypto)-Güterstandsschaukel. Die Anfragen häufen sich, gerade bei den aktuell steigenden Kursen gewinnt es noch einmal an höchster Aktualität. Deswegen stellen wir die Idee zunächst noch einmal dar und führen folgend noch einen weiteren beachtenswerten Aspekt an.

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Was ist die Güterstandsschaukel und für wen ist Sie interessant?

Je höher das Vermögen ist, desto schwieriger wird es, dieses ohne erhebliche Erb- und Schenkungsteuer an seine Familienangehörigen zu übertragen. Unserer Erfahrung nach sind viele Investoren und Trader nun in den Dreißiger- oder Vierzigerjahren, d.h. sie haben oftmals Ehepartner und Kinder. Wer schon in diesem Alter die Steuer optimiert, profitiert stark davon. Jedoch kann das Modell gerade auch für Ältere noch einen großartigen Effekt haben.

Wer verheiratet ist und keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. 

Dies spielt während der Ehe keine große Rolle. Falls jedoch die Ehe endet, was sie mit Tod oder Scheidung tut, endet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er endet außerdem bei Abschluss eines Ehevertrags – durch Vereinbarung eines anderen als dem gesetzlichen Güterstand. Und diesem Phänomen möchten wir uns für Zwecke dieses Artikels näher widmen.

was ist der Nutzen der Güterstandsschaukel?

Durch die Nutzung der Güterstandsschaukel (Aufgabe des gesetzlichen Güterstands, Beendigung der Zugewinngemeinschaft, daher Anspruch des Ehegatten, der weniger Zugewinn in seinem Eigentum verzeichnete als der andere Ehegatte) können Freibeträge an Kinder annähernd verdoppelt werden und der Ehegatte zahlt zunächst einmal gar keine Steuer, denn der Ausgleich des Zugewinns ist komplett von der Schenkungsteuer befreit. Bei einem Kryptovermögen von EUR 6.000.000 kann mit diesem Gestaltungsinstrument die Steuerlast im Todesfalle auf einen Schlag um mehr als EUR 500.000 reduziert werden. (Tatsächlich kann die konkrete Steuerersparnis noch wesentlich höher sein, abhängig davon, ob/wie viele Kinder es gibt, wie hoch das weitere Vermögen ist, ob die Kurse weiter steigen etc.)

Praxisbeispiel mit konkreten Berechnungen:

Betrachten wir außerdem das Honorar der nötigen Rechtsdienstleister um diese Güterstands-schaukel umzusetzen. Zur Beendigung des gesetzlichen Güterstands in die Gütertrennung besteht Notar_inzwang, d.h. Du musst zum_zur Notar_in gehen um diese Maßnahme durchzuführen.

Ein bekannter Notar (den wir an dieser Stelle gerne weiterempfehlen) hat uns dies einmal beispielhaft vorgerechnet:

Grundmodell:

Ein Ehegatte hält 2.100.000 EUR in BTC, weiteres Vermögen sowie Schulden existieren bei beiden Ehegatten nicht. Die BTC hatten bei Eheschließung einen Wert von 100.000 EUR. 

Der Zugewinn beträgt somit 2.000.000 EUR, der Zugewinnausgleich beträgt davon die Hälfte, also 1.000.000 EUR. Sofern der Zugewinnausgleichsanspruch durch die Hingabe von BTC erreicht werden soll (erhöht das den Wert der Urkunde und somit die Kostennote), beträgt das Honorar für diese Urkunde ca. 11.800 EUR (brutto, d.h. inkl. Umsatzsteuer, ab jetzt sämtliche Beträge brutto). 

Soll nach dieser Maßnahme der Güterstand wieder von der Gütertrennung in die Zugewinngemeinschaft geändert werden (sog. „Rückschaukeln“), kommt ein weiteres Honorar von ca. 8.000 EUR hinzu, das sind in Summe somit rund 20.000 EUR.

Abwandlung:

Wandeln wir die Parameter ab. Nun beträgt der Zugewinn nicht 2.000.000 EUR sondern
4.000.000 EUR. 

Ebenso verdoppelt sich demnach der Zugewinnausgleichsanspruch, er beträgt 2.000.000 EUR. Das Honorar für das Hinschaukeln und das Auszahlen des Anspruchs in BTC beträgt ca. 21.000 EUR und für das Rückschaukeln ca. 15.600 EUR, in Summe sind das 36.600 EUR.

Weiterhin sollte die Maßnahme durch eine auf dieses Thema spezialisierte interdisziplinäre Kanzlei begleitet werden, die bereits Erfahrung mit dem Gestaltungsmodell hat. Wir bieten diesen Service an und begleiten die Urkunde bis zum Notariatstermin nicht nur in unserer Region, sondern auch in Hamburg, Berlin, München oder auch überall sonst in der Bundesrepublik. Das Honorar wird individuell vereinbart, im Beispiel wird unser Honorar EUR 14.000 im Grundfall und EUR 25.000 in der Abwandlung betragen.

Fazit:

Die Maßnahme kostet ca. 35.000 EUR bei Notariat und Steuerkanzlei bei einem Portfoliowert von 2.000.000 EUR und 62.000 EUR bei einem Portfoliowert von 4.000.000 EUR. 

Das heißt, wenn man die Güterstandsschaukel im Oktober 2023 durchgeführt hätte, wäre sie lediglich ca. halb so teuer gewesen wie heute im März 2024. 

Die Untersuchung zeigt, dass früheres Handeln bares Geld spart. Nach unserer Einschätzung werden sich Hodler und Trader im Bereich von hohen sechsstelligen oder siebenstelligen Werten jedenfalls früher oder später mit dem Thema beschäftigen müssen – die Kosten-/Nutzen-Ratio ist einfach zu attraktiv!

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Ich möchte mehr erfahren!

Kontaktaufnahme bei Interesse gerne per Mail an die krypto@stb-freber.de mit dem Stichwort „Krypto-Güterstandsschaukel“ im Betreff. Wir melden uns rasch. Gerne kann auch unser Terminplanungstool verwendet werden.

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