Vermögensverwaltende GmbHs/Kryptowährungen im Betriebsvermögen

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Viele Investments in Kryptowährungen spielen sich im Privatvermögen ab. Dies hat durchaus seine Vorteile. Schließlich ist es nach aktueller Rechtslage so, dass Kryptowährungen nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei verkauft werden können.

Aber gerade bei anderen Investmentstrategien als nur „buy and hold“ wird der dabei erzielte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % besteuert. Kapitalgesellschaften wie beispielsweise eine GmbH zahlen jedoch unterm Strich insgesamt nur ca. 30 % Steuer.
Da erscheint es doch naheliegend, kurzfristigere Investmentstrategien besser im Rahmen einer GmbH durchzuführen.

Hierzu bietet sich die Gründung einer sogenannten „vermögensverwaltenden GmbH“ an.

Die Herausforderung: Eine GmbH hat zwar insgesamt einen geringeren Steuersatz, jedoch muss im Betriebsvermögen der GmbH jeder Trade, Zufluss etc. in der Buchhaltung der GmbH erfasst werden.

Hierbei gibt es einiges zu beachten. Gerade durch die Regulierungsversuche des Bundesministeriums für Finanzen besteht nach wie vor in vielen Fällen auf den ersten Blick zunächst Unklarheit. Und eine Krypto-Buchhaltung kann ohne weiteres 50.000 Buchungssätze oder mehr umfassen.

Unser erfahrenes Team weiß, worauf es ankommt. Wir beraten und begleiten von der Gründung bis zum Jahresabschluss.

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Schon gewusst? Beim Handel mit Krypto-Derivaten gilt seit 2021 die Begrenzung der Verlustverrechnung auf nur 20.000 EUR pro Jahr. Bei Investments im Privatvermögen ein untragbarer Zustand!

Werden beispielsweise aus einem Investment 100.000 EUR Gewinne erzielt und im gleichen Jahr aus einem anderen 110.000 EUR Verluste, dürfen nur 20.000 EUR von den Gewinnen abgezogen werden. Das bedeutet, es werden 80.000 EUR Gewinn versteuert, obwohl tatsächlich gar kein Gewinn entstanden ist.

Die gute Nachricht: In einer vermögensverwaltenden GmbH gilt diese Beschränkung der Verlustverrechnung nicht. Hier können die Verluste in voller Höhe mit entsprechenden Gewinnen steuermindernd verrechnet werden.

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