Unser Krypto-Portfolio

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Wir als innovative und digitale Steuerkanzlei haben das Anliegen, eine zeitgemäße Steuerberatung zu Kryptowährungen anzubieten. Unser Portfolio umfasst unterschiedliche Dienstleistungen, die perfekt auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Deine Krypto-steuererklärung

    Gemeinsam mit Cointracking bieten wir die Full-Service Krypto-Steuererklärung an. Das Cointracking-Team bereitet Deine Transaktionen technisch korrekt auf. Wir würdigen diese steuerlich und erstellen Deine Krypto-Steuererklärung.

  • Vermögensverwaltende GmbHs/Kryptowährungen im Betriebsvermögen

    Steuern sparen und Verlustverrechnungsbeschränkung vermeiden. Kryptowährungen im Betriebsvermögen haben einige Vorteile.

  • Individuelle Beratung

    Wir beraten Dich individuell zu sämtlichen steuerrechtlichen Themen rund um Kryptowährungen. Die Beratung kannst Du direkt online buchen und bezahlen. Wähle bei der Terminbuchung "Beratung für Direktzahler_innen" aus.

  • Schenken und Vererben

    Du möchtest Kryptowährungen verschenken oder vererben? Beachte, dass dabei Steuern anfallen können. Die Übertragung muss beim Finanzamt angezeigt werden. Damit Du Deinen steuerlichen Pflichten leichter nachkommen kannst, bieten wir einen Service für die Schenkungs- oder Erbschaftsanzeige an.

  • Strafbefreiende Selbstanzeige

    Wurden Einkünfte aus Kryptowährungen in der Vergangenheit nicht vollständig, falsch oder gar nicht in der Steuerklärung angegeben, ist dies grundsätzlich problematisch und kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Hierbei ist die Unterstützung durch eine erfahrene Kanzlei mit entsprechender Kompetenz entscheidend. Wir unterstützen Sie gerne!

  • Krypto-Güterstandsschaukel

    Je höher das Vermögen ist, desto schwieriger wird es, dieses ohne erhebliche Erb- und Schenkungsteuer an seine Familienangehörigen zu übertragen. Durch die Nutzung der Güterstandsschaukel (Aufgabe des gesetzlichen Güterstands, Beendigung der Zugewinngemeinschaft, daher Anspruch des Ehegatten, der weniger Zugewinn in seinem Eigentum verzeichnete als der andere Ehegatte) können Freibeträge an Kinder annähernd verdoppelt werden und der Ehegatte zahlt zunächst einmal gar keine Steuer, denn der Ausgleich des Zugewinns ist komplett von der Schenkungsteuer befreit.

  • Newsletter

    Bleib auf dem Laufenden mit unserem KRYPTO-STEUERUPDATE. Hier informieren wir über die Zukunft der Besteuerung von Kryptowährungen. Erhalte schnell Informationen zu zukünftigen Beratungsangeboten, sowie Einladungen zu unserem Praxis-Webinar.

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